Allgemeine Geschäfts- und Anmeldebedingungen:
1. Bitte füllen Sie die Anmeldung vollständig und deutlich
aus.
Der Speicherung Ihres Namens, Vornamens sowie ggf. weiterer
Daten (Firma und Adresse) für die Teilnehmerliste zum 1. Frauen
Finanz Kongress stimmen Sie mit der Unterzeichnung zu.
2. Angemeldete Personen sind berechtigt, an den angebotenen Vorträgen,
Diskussionsrunden und Workshops teilzunehmen. Dies gilt auch für
die Abendveranstaltung. Kurzfristige Programmänderungen aufgrund
aktueller Entwicklungen bleiben vorbehalten.
3. Für Schäden, die im Zusammenhang und/oder Folge der
Anmeldung
und/oder des Kongressbesuches den Teilnehmerinnen entstehen, haften
die Veranstalter und/oder Organisatoren nicht.
4. Ausgenommen sind Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Veranstalter und/oder Organisatoren verursacht worden sind.
Die Kongressteilnehmer verpflichten sich, im Falle von Schäden
zunächst
die eigene Versicherung, dann die Hotelgesellschaft SAS Radisson
und zuletzt die Veranstalter und/oder Organisatoren in Anspruch
zu nehmen.
5. Auf die Vereinbarung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Frankfurt/M.
Anmelde- und Stornofristen
Ihre Anmeldung zum 1. Frauen Finanz Kongress wird mit Zahlungseingang der Kongressgebühr gültig. Anmeldungen und Vorauszahlungen müssen bis spätestens 22.11.2006 eingehen. Nach diesem Stichtag ist eine Registrierung nur vor Ort möglich.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre persönliche Anmeldebestätigung
und auf Anfrage eine Rechnung. Bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
können Sie kostenlos stornieren. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von EUR 75,00 erhoben, bei Stornierung bis 3 Tage vorher
werden 50 % der Teilnahmegebühr berechnet. Stornierungen nach
diesen Zeiträumen können aus organisatorischen Gründen
leider nicht mehr berücksichtigt werden, d.h. es wird die Kongressgebühr
in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Stornierungen erfordern der Schriftform. Bei Verhinderung ist eine
Ersatzperson zugelassen, diese kann auf schriftlichem Weg genannt
werden.
Stand: 25.08.2006
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